Menü

AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 3G-RepairStore (Inh. Stephan Müller)
für Service- und Reparaturdienstleistungen

Inh.Stephan Müller im nachfolgenden als 3G RepairStore genannt.



§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit den Kunden der 3G-RepairStore . Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen an.

(2) Verbraucher i.S.d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde i.S.d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von 3G-RepairStore  sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Mit Eingang der Serviceanzeige bei 3G-RepairStore  mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt soweit kein Garantie bzw. Gewährleistungsfall vorliegt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt und von diesem schriftlich oder per Fax bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte 3G-RepairStore  den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlages nicht annehmen, so wird 3G-RepairStore  den Kunden darüber umgehend informieren. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Service- oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde mit dessen Bestätigung innerhalb von 20 Tagen (Eingang) seit Datum des Kostenvoranschlages annimmt.

(3) Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist 3G-RepairStore  berechtigt, die Reparatur, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlages ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüber hinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

(4) Soweit durch den Kunden von einem Garantie/Gewährleistungsfall ausgegangen wird, aber tatsächlich keine Garantie/Gewährleistung eingreift, ist 3G-RepairStore  berechtigt, eine Unkostenpauschale in Rechnung zu stellen.


§3 Leistungsumfang

(1) 3G-RepairStore  erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- oder Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten.

(2) Auf Grund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist 3G-RepairStore  zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.

(3) Wird die 3G-RepairStore  in Garantie/Gewährleistungsfällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantie/Gewährleitungsfall vorliegt, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

(4) Die Aufnahme von Geräten, die an 3G-RepairStore  unfrei übersandt werden, kann von 3G-RepairStore  verweigert werden. Im Falle einer Annahme behält sich 3G-RepairStore  vor, die Kosten der unfreien Versendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§4 Kostenvoranschlag

(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der im Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei 3G-RepairStore  gültige Preisliste zu vergüten.

(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. 3G-RepairStore übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund kündigen. Im Falle der Kündigung kann 3G-RepairStore einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Auslagen verlangen ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu erwarten, so wird 3G-RepairStore den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten.

(3) 3G-RepairStore weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.

(4) Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der in §2 Abs. 2 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei 3G-RepairStore ein, so wird 3G-RepairStore das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.


§5 Datensicherung

(1) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an 3G-RepairStore .

(2) 3G-RepairStore weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummern, Adressdaten usw.) verloren gehen können. Eine Datensicherung wird durch 3G-RepairStore nur auf ausdrücklichen Auftrag und gegen gesonderte Vergütung durchgeführt. Die Datensicherung ist von der Gewährleistung oder Garantien der Hersteller nicht erfasst.

(3) Wünscht der Kunde die Datensicherung durch 3G-RepairStore , hat er dies auf der Serviceanzeige zu vermerken.

§6 Vergütung

Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen. Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste. Dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datensicherung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen erfolgen per Nachnahme, bar , Paypal oder nach Wahl von 3G-RepairStore gegen Rechnung.

(2) Bei Überschreiten des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 8% über den Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich 3G-RepairStore vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 (2a) Die 3G-RepairStore wird nach erfolglosen Mahnversuchen die Forderung an den Inkassodienstleister Mediafinanz übergeben, hierdurch fallen Inkassogebühren zusätzlich an.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten 3G-RepairStore gegenüber sofort fällig. 3G-RepairStore ist dann berechtigt, ausstehende Reparatur - Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurück zu treten.



§8 Pfandrecht von 3G-RepairStore , unterlassene Abholung

(1) 3G-RepairStore  steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistungen, sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen 3G-RepairStore  und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von 3G-RepairStore gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden / holt es nicht ab, so wird 3G-RepairStore den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei ihr abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird 3G-RepairStore  den Verkauf des Geräts dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, wegen dem der Verkauf stattfinden soll. Geräte die im Ladengeschäft Persönlich abgegeben wurden, müssen nach Fertigstellung innerhalb 4 Wochen abgeholt werden , ansonsten ist die 3G-RepairStore befugt nach mehrmaligem Kontaktversuch das Gerät zu Entsorgen oder zu Veräußern.

(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist 3G-RepairStore zu einer Verwertung berechtigt. 3G-RepairStore ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.

(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von 3G-RepairStore zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 15 Abs. 3 - 3G-RepairStore über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.


§9 Gewährleistung

(1) Weist eine Reparaturleistung von 3G-RepairStore einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen einer Frist von 7 Werktagen nach erhalt eine Nachbesserung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von 3G-RepairStore durch Mangelbeseitigung oder Austausch.

Reparaturen erhalten 1 Jahr Gewährleistung ( Akku & Batterien 6 Monate ). 

(2) Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung oder durch Eingriffe Dritter obliegen nicht der Gewährleistung.


§10 Vertragliches Rücktrittsrecht

(1) 3G-RepairStore hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
(a)
bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbare Vorkommnisse, soweit diese es 3G-RepairStore nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistung zu erbringen.
(b)
wenn sich die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
(c)
bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit
(d)
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.

(2) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen oder veränderten Bedingungen angepasst werden.

(3) Bei Schadenersatzansprüchen von 3G-RepairStore wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht 3G-RepairStore ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 25% der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. 3G-RepairStore ist es unbenommen einen höheren Schaden nachzuweisen.



§11 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) 3G-RepairStore ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.

(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von 3G-RepairStore an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.

(3) Gegen Ansprüche von 3G-RepairStore kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen 3G-RepairStore nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.